Freitag, 12. April 2024

Medienmitteilung zur Vernehmlassung / Virtuelle und hybride Sitzungen der kantonalen und kommunalen Legislativen und Executiven

Die GLP befürwortet die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Durchführung von virtuellen Sitzungen.

Die GLP  sieht sich als digital affine Partei und befürwortet grundsätzlich die Nutzung von digitalen Möglichkeiten für Sitzungen; digitale Sicherheit muss jedoch oberste Priorität geniessen.

Die GLP Aargau vertritt  die Haltung, dass der Grosse Rat nur in Krisensituationen virtuelle und hybride Sitzungen durchführen sollte. Der Regierungsrat soll aus Sicht der GLP selber entscheiden, in welcher Form er seine Sitzungen abhält; allerdings ist bei allen geschlossenen Sitzungen besonders auf die Datensicherheit zu achten.

Für Kommissionssitzungen braucht es diese vorgeschlagene Krisensituationsklausel nicht; dieses digitale Mittel sollte trotzdem eher zurückhaltend eingesetzt werden. Bei Sitzungen geht nicht nur um die reinen Traktanden; der Austausch vor und nach den Sitzungen sehen wir als wichtigen Wert. Dieser ist bei virtuellen Sitzungen eher schwieriger

Auf Stufe Gemeinden sollen diese aus Sicht der GLP selber entscheiden können, ob und wie sie von virtuellen Sitzungen Gebrauch machen. Die GLP befürwortet daher eine dafür nötige Grundlage.