Montag, 6. November 2023

NEIN zur Aufweichung des Wettinger Landschaftsschutzes

Die Lägernschutzzone darf nicht aufgeweicht werden *** Gleiches Recht für alle *** Natur- und Landschaftsschutz vor Eigennutz *** Keine Ausnahme für jahrzehntelange, illegale Bautätigkeit *** Der Standort ist ungeeignet für einen Therapiehof

Deshalb am 19. November NEIN zur Spezialzone «Berg»

 

Die Lägernschutzzone darf nicht aufgeweicht werden

Eine Schutzzone von kantonaler Bedeutung soll in Teilen zerstört werden, weil eine private Stiftung für ihre Interessen ein einmaliges Wettinger Naherholungs- und Naturgebiet grossfächig bebauen will. Private Interessen dürfen auch in Wettingen nicht über das öffentliche Interesse gestellt werden.

Gleiches Recht für alle

Rechtsgleichheit ist ein zentraler Pfeiler unseres Rechtsstaats und unserer Demokratie. Das muss auch für Bautätigkeiten in Wettingen gelten. Es darf nicht sein, dass Bauwillige, vor allem bei ihren Bemühungen klimaneutral zu werden, an den hiesigen Gesetzen scheitern, während für ein privates Interesse neue Gesetze geschaffen werden. Dies natürlich kurz vor der Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung.

Natur- und Landschaftsschutz vor Eigennutz

Für eine verbaute Fläche von 4500 qm soll diese einmalige Schutzzone am Lägernhang von Wettingen zerstört werden. Der Eingriff ist nicht nur schwerwiegend für die Natur, sondern auch für Mensch und Umwelt. Das vorgesehene Wachstum führt zu Mehrverkehr im Quartier. Dagegen wehren sich nicht nur viele Einwohnerinnen und Einwohner Wettingens, sondern nach wie vor auch Pro Natura Aargau.

Keine Ausnahme für jahrzehntelange, illegale Bautätigkeit

Die geplante Spezialzone «Berg» ist eine grosse Schlaumeierei. Die Wettinger Bevölkerung soll mit dem guten Zweck in die Irre geführt werden. Über Jahrzehnte haben die Besitzer am Standort ohne Baubewilligung gebaut, umgebaut und angebaut - so etwa auch den rund 300 qm grossen Sandplatz in der Landschaftsschutzzone. Das ist illegal. Mit der Schaffung der Spezialzone «Berg» sollen diese illegalen Aktivitäten nun legalisiert werden.

Der Standort ist ungeeignet für einen Therapiehof

Tiertherapien für Menschen mit physischen und psychischen Beeinträchtigungen sind unbestritten ein wertvoller Beitrag zu deren Gesundheit. Der dazu defnierte Standort ist aber ungeeignet. So liegt er an einem Hang, erschlossen über ein steiles und kurvenreiches Strässchen. Bei der Standortfndung für das Therapieangebot wurden Alternativen, die durchaus ideale Voraussetzungen bieten würden, nicht geprüft. Geeignete Standorte für die private Stiftung liessen sich tatsächlich auch anderswo fnden.