Mittwoch, 13. April 2022

MM zur Anhörung zum Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat...........

Die glp unterstützt eine Verstetigung des Aufgabenbereichs der GPK und befürwortet mit Vorbehalten die Wiedereinführung der gewählten Stellvertreterlösung.

Das Wirkungsgebiet der GPK muss mittels eines Generalauftrag in der Geschäftsordnung (GO) beschrieben und dadurch verstetigt werden. Dies ist aus Sicht der glp der richtige Weg. Sie unterstützt deshalb die Verstetigung des Aufgabenbereichs der GPK auf Dekretsstufe. Der freien Wahl der Prüfthemen gemäss § 20c Abs. 2 GO steht sie jedoch mit einer gewissen Skepsis gegenüber.

Die glp sieht grundsätzlich keinen Grund für eine Sonderbehandlung gewisser Kommissionen. Falls dem Bedürfnis nach besonderer Vertraulichkeit der GPK speziell Rechnung getragen werden soll, spricht sich die glp jedoch klar für die Wiedereinführung der gewählten Stellvertretung für einzelne Kommissionen aus. Ein absoluter Ausschluss der Stellvertretung ginge klar zu weit. «So kann im Gegensatz zum absoluten Ausschluss der Stellvertretungsmöglichkeit sichergestellt werden, dass die Kommissionssitzungen möglichst vollzählig und unter Einhaltung des Parteienproporzes durchgeführt werden können», hält Lukas Huber dazu fest. Es wäre aus Gründen der Gesetzessystematik zudem falsch, bereits auf Gesetzesstufe für einzelne Kommissionen Ausnahmeregelungen festzuschreiben. Der Grosse Rat soll auf Dekretstufe die angemessenen Ausnahmeregelungen treffen und notfalls auch wieder (ohne öffentliche Anhörung) anpassen können.